• 2012

    Die Katholische Erwachsenenbildung Saarland (KEB-Saar) feiert ihr Jubiläum zum 50-jährigen Bestehen der Landesarbeitsgemeinschaft.

  • 2010

    Verabschiedung des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) und des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG).

  • 2004

    Umbenennung der noch zwei verbleibenden Regionalbildungswerke im saarländischen Teil des Bistums Trier in „Fachstellen“ für Erwachsenenbildung.

  • 2001

    Verankerung des Bischöflichen Aufsichtsrechts in der Satzung.

  • 2000

    Umzug der Geschäftsstelle der KEB-Saar von Saarbrücken nach Dillingen, Steinmetzstraße 26.

  • 1997

    Beschluss zur Fusion der beiden Regionen Schaumberg-Blies und Saarbrücken und der jeweiligen Regionalbildungswerke.

  • 1995

    Umbenennung der „Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung im Saarland e.V.“ (LAG-Saar) in „Katholische Erwachsenenbildung Saarland – Landesarbeitsgemeinschaft e. V.“ (KEB-Saar).

  • 1990

    Verabschiedung des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetzes (SWBG), Novellierungen in den Jahren 1994 und 2003.

  • 1976

    Schaffung von drei Regionalbildungswerken im saarländischen Teil des Bistums Trier.

  • 1971

    Zusammenfassung und Integration der selbstständigen katholischen Bildungswerke in Kreisbildungswerke.

  • 1970

    Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Saarland (EBG).

  • 1967

    Umzug der LAG-Geschäftsstelle von Dillingen nach Saarbrücken in den Johannishof, Mainzer Straße 30.

  • 1962

    Gründung der „Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenenbildung im Saarland“ (LAG-Saar) in Dillingen.

  • 1959 bis 1961

    Gründung von örtlichen katholischen Bildungswerken im Saarland durch Initiative von Geistlichen und Laien.

  • 1958

    Einrichtung des Referates Erwachsenenbildung zunächst innerhalb des Seelsorgeamtes im Bischöflichen Generalvikariat in Trier.

  • ab 1955

    Gründung von Ortsverbänden der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Trier.

  • ab 1945

    Wieder- bzw. Neugründung von Kolpingfamilien im Saarland.

  • 1935 bis 1945

    Unterdrückung der katholischen Verbände und Arbeitervereine – und damit auch deren Bildungstätigkeit – im Saargebiet durch das nationalsozialistische Regime.